Fördergelder:
Heizungsförderungen Bafa ab 1.1.2023: Öl- und Gasheizungen werden in keiner Form mehr bezuschusst. Es gibt aber noch Förderungen für Biomasse (10%), Solarthermie (25%) und Wärmepumpen (25%) und zusätzlich gibt es einen 10% Austauschbonus für vorhandene Gas -und Ölheizungen. Antrag vorher stellen. Bafa
Handwerkerrechnungen sind weiterhin für den Eigenbedarf absetzbar. Zumindest der Arbeitslohn/Montagelohn einer Handwerkerrechnung ist -bis 6000€ - mit 20% anrechenbar. Das heißt sie bekommen ihre Steuerschuld um bis zu 1200€ gemindert !
Infos:
Einbau Öl- und Gasheizungen: Ab 1.1.2025 dürfen neue Öl- und Gasheizungen nur noch unter Bedingungen eingebaut werden und sind somit praktisch verboten. Bei Gasheizungen könnte sich das aber noch ändern. Die bestehenden Anlagen dürfen selbstverständlich weiter betrieben werden. An Öltanks dürfen Heizungsfirmen seit 2019 nur noch mit Sonderzulassungen arbeiten.
Wärmepumpen sind Stromheizungen die (bis 2022) mit stark umweltschädigenden Kältemittel arbeiten. Durch den Entzug von Energie aus der Umwelt (Luft, Boden) können sie die 2 bis 6fache Energie dafür aber wieder abgeben. Ihre Umweltfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit ist also abhängig von Art und Kosten der Stromerzeugung und vom verwendetem Kältemittel. Bis spätestens 2030 soll das Kältemittel auf das umweltfreundliche R290 (Propan) umgestellt werden. Hochtemperatur-Wärmepumpen mit 8kW Wärmeleistung und Vorlauftemperaturen bis 70 Grad werden seit 2022 angeboten. Bestehende Heizanlagen mit Gas und Öl können damit problemlos ersetzt werden. Hochtemperatur-Modelle mit höheren Heizleistungen werden 2023 folgen.
Heizungswasser: Es gibt Empfehlungen auch von Geräteherstellern die eine bestimmte Heizungswasser-Qualität fordern. Auf 1 bis 2-Familienhäuser trifft das aber nur selten zu da eine Wasserhärte von 18,8 dH in der Regel nicht überschritten wird. Auch mehr als 20l Wasserinhalt pro kW Heizleistung werden nur selten überschritten. Werden die allerdings überschritten oder hat eine Heizung mehr als 50kW Leistung, sollte mit vorbehandeltem Wasser befüllt werden.
5 Jahre Garantie: Die Hersteller gehen teilweise nur mit Einschränkungen von 2 auf 5 Jahre Garantie. Viessmann z.B. hat 5 Jahre für alle die sich mit einem Modem aufschalten. Für Vaillant bei bestimmten Modellen nur nach Antragstellung und nur nach spezieller Abnahme durch Vaillant selbst. Bei Bosch-Junkers für angemeldetet Systempakete.
Wärmemengenzähler: Laut Heizkostenverordnung müssen alle Warmwasserspeicher in Mietobjekten mit einem seperaten Wärmezähler ausgestattet sein. Nur bei Kompakt- oder Kombigeräten (eine Einheit von Speicher und Kessel) entfällt diese Maßnahme.
Trinkwasserverordung: Die geänderte Trinkwasserverordnung ist seit 2011 gültig. Danach müssen alle Trinkwasserspeicher ab 3Familienhaus (mind.400l-Speicher) angemeldet und weitestgehend regelmäßig - z.B. mit Hilfe von Probenahmeventilen - auf Legionellen geprüft werden.
Energieausweis ist Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien. Für Gebäude nach Baujahr 1965 war er bereits seit 1.1.2009 notwendig. Für Neubauten war er bereits Pflicht seit 2002. Ab Mai 2014 enthält er neben dem Energiebedarf auch die Gebäudeeffizienzklasse von H bis A+.